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Neue Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen
In diesem Jahr werden in allen Wohnungen unserer Genossenschaft Rauchwarnmelder installiert. Mit dieser Maßnahme erhöhen wir die Sicherheit in unseren Wohnungen und erfüllen gesetzliche Auflagen. Die Installation der Rauchwarnmelder basiert auf einer gesetzlichen Verpflichtung aus der Sächsischen Bauordnung (§ 47 SächsBO), welche bis zum Jahresende 2023 erfolgt sein muss.
Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen entsprechende Normen und Richtlinien eingehalten werden. Wir haben uns als Genossenschaft entschieden, mit der Umsetzung die Fa. ISTA zu beauftragen. Die FA. ISTA wird durch Hausaushänge und Mieterinformationen darüber informieren, wann in den jeweiligen Objekten die Installation erfolgen wird. Wir haben uns für einen modernen Gerätetyp entschieden, so dass die jährliche Überprüfung ohne Betreten der Wohnung erfolgen kann.
Haben Sie Fragen zu den Rauchwarnmeldern oder deren Installation? Hier finden Sie erste Antworten.
