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News + Aktuelles rund ums Wohnen in Kamenz

Sommer auf Balkonien

Ein kleines Paradies im Sonnenschein

Das klingt nach einer schönen Idee! „Sommer auf Balkonien“ beschreibt wunderbar das entspannte Gefühl, die Zeit im Freien auf dem eigenen Balkon zu genießen. Es ist die perfekte Gelegenheit, um zu lesen, zu entspannen, die Sonne zu tanken oder einfach den Blick nach draußen zu richten. 
Grundsätzlich gehört der Balkon zur Mietwohnung, was bedeutet, dass hier die gleichen Rechte gelten wie in der Wohnung. Gegen das Aufstellen von Sonnenschirmen, Möbeln und einem diskreten Sichtschutz wäre somit nichts einzuwenden. 
Um Konflikte zu vermeiden, sollten einige Regeln beachtet und Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen werden.

Ruhe und Schutz vor Lärm

Besonders auf Grund der offenen Bauweise des Balkons bzw. der Loggia ist hier dringende Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft geboten. Insbesondere, wenn es um Lärm geht: Ab 20 Uhr sollten alle geräuschintensiven Aktivitäten wie Gespräche, Musik usw. reduziert werden und ab 22 Uhr beginnt die allgemeine Nachtruhe. In der nächtlichen Ruheperiode von 22 Uhr bis 6 Uhr verbieten sich störende Lärmaktivitäten grundsätzlich.

Sonnenschutz - Markise und Co.

Die Installation einer Markise oder eines Sonnenschirms ist eine bauliche Veränderung und erfordert somit die Genehmigung und Zustimmung der Genossenschaft.

Grillen auf dem Balkon

Für die Bestände der WBG Kamenz eG gilt kein grundsätzliches Grillverbot. Gemäß unserer gültigen Hausordnung ist das Grillen nur mit einem Elektrogrill zulässig. Das gilt nicht nur für Balkone und Loggien, sondern auch für alle unmittelbar an das Gebäude anliegende Flächen. Insbesondere beim Grillen ist in jedem Fall Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.

Rauchen mit Rücksicht

Als Grundsatz gilt, das Rauchen auf dem Balkon ist gestattet, jedoch müssen Personen, welche auf ihren Balkonen rauchen, Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Dies bedeutet, dass Rauchende angehalten sind, ihre Rauchgewohnheiten auf bestimmte Zeiten zu beschränken, um Belästigungen durch Zigarettenqualm/-rauch zu minimieren.

Blumenkästen und Co.

Bei der Gestaltung und Bepflanzung ihres Balkons sind sie grundsätzlich frei, jedoch gibt es wichtige Aspekte zu beachten. Das Anbringen von Blumenkästen und Blumenbrettern hat so zu erfolgen, dass keine Gebäudeschäden entstehen und dadurch niemand gefährdet werden kann.

Pflanzenwahl

Die Auswahl der Pflanzen kann nach ihren persönlichen Vorlieben erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass Ihre Pflanzenwahl die Nachbarschaft nicht negativ beeinflusst und eine dichte Pflanzenpracht, nicht den anderen Mietern den Blick versperrt.

Gießen – aber bitte mit Bedacht

Beim Gießen der Pflanzen ist darauf zu achten, dass weder Passanten noch andere Mieter beeinträchtigt oder die Fassade beschädigt wird.  

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