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News + Aktuelles rund ums Wohnen in Kamenz

Umgang mit Rauchwarnmeldern bei Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Rauchwarnmelder (RWM) werden ein fester Bestandteil der Wohnungsausstattung bleiben. In diesem Zusammenhang wird es nicht ausbleiben, dass man bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung damit umgehen muss.

Probleme, welche zu Fehlalarmen oder Beschädigungen des Rauchwarnmelders führen können:

Bei „Fehlalarmen“ durch Wasserdampf (z. Bsp. heißes Duschen) oder Rauchentwicklung beim Braten oder starke Kochdämpfe, den RWM durch Betätigung der Funktionstaste in der Mitte des Gerätes („Alarmquittierung“) kurzfristig unterbrechen (ca. 10 min.) und entsprechend durchlüften.      
Wir möchten hiermit ein paar Hinweise geben, wie bei solchen Sachverhalten mit dem in unserer Genossenschaft eingesetzten Rauchwarnmelder (Typ: Ei6500-OMS) umzugehen ist:

(1)    Fehlalarme bzw. Störungen

Der RWM hat unterschiedliche Blink und/oder Piepzeichen, welche Probleme anzeigen:

(2)    Hinweise zum Umgang bei Renovierungsarbeiten:

Bei Renovierungsarbeiten können Staub und Schmutz zur Beschädigung oder zu Fehlalarmen führen.

Bei Renovierungsarbeiten sollte der RWM grundsätzlich demontiert und eingelagert werden.

Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann zu Fehlfunktionen des RWM bzw. zu Fehlermeldungen bei der jährlichen Fernüberprüfung führen. Dadurch wird automatisch ein Überprüfungsauftrag generiert, bei welchem Sie an den entstandenen Kosten beteiligt werden können.  

Wie demontiere ich den RWM richtig:

Unverzüglich nach Abschluss der Renovierungsarbeiten die RWM wieder richtig montieren:

Die Beschreibung gilt nur für den Fall, dass die Montageposition im Raum nicht verändert wurde. Bei Veränderungen sind die Installationsbedingungen des Herstellers sowie die DIN 14676 einzuhalten. Bitte informieren Sie dazu die Genossenschaft. 

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